30-Tage-Zufriedenheitsgarantie

30-Tage-Zufriedenheitsgarantie

Der Auftraggeber hat das Recht, innerhalb von 30 Tagen ab dem Zeitpunkt der ersten Zahlung die Zusammenarbeit zu bewerten und bei Unzufriedenheit den Vertrag zu kündigen.

Sollte der Auftraggeber innerhalb der ersten 30 Tage nach der ersten Zahlung aus irgendeinem Grund nicht zufrieden sein, kann er den Vertrag schriftlich und ohne Angabe von Gründen kündigen.

Um die Zufriedenheitsgarantie in Anspruch zu nehmen, muss der Auftraggeber diese schriftlich beim Dienstleister beantragen und gleichzeitig die Kündigung einreichen. Die Kündigung und der Antrag auf Zufriedenheitsgarantie müssen spätestens am 30. Tag nach der ersten Zahlung beim Dienstleister eingegangen sein.

Die Erstattung der geleisteten Zahlungen erfolgt innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Kündigung und des Antrags auf Zufriedenheitsgarantie.

Diese Zufriedenheitsgarantie berührt nicht die gesetzlichen Rechte des Auftraggebers und die Rechte zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund.

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