Dienstleistungen
1.1 Der Dienstleister verpflichtet sich zur Erstellung und Optimierung von Werbeanzeigen, Entwicklung zielgerichteter Landingpages, kontinuierlicher Anpassung und Skalierung von Marketingkampagnen sowie zur Bereitstellung detaillierter Leistungsreportings.
1.2 Der Leistungsumfang richtet sich nach den bei Vertragsschluss bekannten Anforderungen. Anpassungen erfolgen einvernehmlich.
1.3 Die Erstellung eines Werkes oder das Erreichen eines bestimmten Erfolges ist nicht Vertragsgegenstand.
Erbringung der Dienstleistungen
2.1 Die Dienstleistungen beginnen ab dem Zeitpunkt der ersten Zahlung.
2.2 Die Leistungserbringung erfolgt in Abstimmung mit dem Auftraggeber.
2.3 Der Vertrag begründet kein Arbeitsverhältnis. Der Dienstleister arbeitet eigenverantwortlich.
2.4 Der Dienstleister berücksichtigt die Vorgaben des Auftraggebers.
2.5 Der Dienstleister nutzt eigene Betriebsmittel, es sei denn, der Auftraggeber stellt Ressourcen zur Verfügung.
2.6 Die Dienstleistungen werden fachgerecht und termingerecht erbracht.
2.7 Der Dienstleister berichtet dem Auftraggeber auf Anfrage über den Stand der Vertragsdurchführung.
2.8 Der Vertrag begründet keine Partnerschaft oder Joint Venture.
2.9 Jede Vertragspartei ist für ihre steuer- und versicherungsrechtlichen Pflichten selbst verantwortlich.
Laufzeit des Vertrages
3.1 Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit und kann nach einer Mindestlaufzeit von 3 Monaten gemäß § 621 BGB monatlich ordentlich gekündigt werden.
3.2 Leistungen bis zur Kündigung sind zu vergüten.
3.3 Außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
3.4 Kündigungen erfolgen schriftlich.
3.5 Der Vertrag kann durch einen von allen Vertragsparteien unterzeichneten Aufhebungsvertrag vorzeitig beendet werden.
3.6 Mit Vertragsbeendigung enden alle gegenseitigen Rechte und Pflichten, sofern nicht anders geregelt.
Einsatz Dritter
4.1 Der Dienstleister darf ohne ausdrückliche Zustimmung des Auftraggebers qualifizierte Dritte beauftragen.
4.2 Der Dienstleister bleibt vollumfänglich für die Vertragserfüllung verantwortlich und haftbar.
4.3 Der Dienstleister überprüft die Zuverlässigkeit und Eignung der Dritten und überwacht deren Leistungserbringung.
Vergütung
5.1 Die Vergütung für die Dienstleistungen beträgt:
Glorya Basic: 350 € / Monat
Beinhaltet 1 Angebot
Bis zu 30€ / Tag Werbeausgaben
Glorya Plus: 550 € / Monat:
Beinhaltet bis zu 4 Angebote
Bis zu 100€ / Tag Werbeausgaben
Glorya Professionell: 1.100 € / Monat:
Beinhaltet bis zu 8 Angebote
Bis zu 300€ / Tag Werbeausgaben
Glorya Enterprise:
Ab einem Werbebudget von 10.000 € wird eine individuelle Vereinbarung getroffen
5.2 Zusätzlich zur monatlichen Vergütung fällt eine einmalige Einrichtungsgebühr von 300€ an, die bei Vertragsbeginn fällig wird.
5.3 Eine Anpassung der Vergütung erfolgt entsprechend dem Leistungsumfang.
5.4 Ein Vorschuss wird nicht gezahlt.
5.5 Alle Beträge sind Nettobeträge zuzüglich der jeweils geltenden Umsatzsteuer.
5.6 Zahlungen erfolgen porto- und spesenfrei auf die angegebene Kontoverbindung.
5.7 Kein Vergütungsanspruch bei Verhinderung des Dienstleisters (z.B. Krankheit).
5.8 Der Dienstleister führt Steuern und Abgaben selbstständig ab.
5.9 Hinweise zur Rentenversicherungspflicht gemäß § 2 Nr. 9 SGB VI.
Erstattung von Aufwendungen
6.1 Alle Aufwendungen des Dienstleisters sind mit der Vergütung abgegolten. Weitere Kostenerstattung findet nicht statt.
Währung
7.1 Alle angegebenen Geldbeträge und Zahlungen erfolgen in Euro.
Mitwirkung des Auftraggebers
8.1 Der Auftraggeber unterstützt den Dienstleister bei der Erbringung der Leistungen.
8.2 Der Auftraggeber stellt dem Dienstleister rechtzeitig alle notwendigen Informationen und Unterlagen zur Verfügung.
8.3 Der Auftraggeber gewährleistet den Zugang zu den benötigen Werbekonten.
Abwerbeverbot
9.1 Der Dienstleister darf nicht versuchen, Mitarbeiter oder andere Auftragnehmer des Auftraggebers abzuwerben.
9.2 Der Dienstleister verpflichtet sich, keine Beschäftigungsmöglichkeiten mit anderen Auftragnehmern oder Mitarbeitern des Auftraggebers zu besprechen oder anzubieten.
Geheimhaltungspflichten
10.1 Vertrauliche Informationen des Auftraggebers sind vom Dienstleister geheim zu halten.
10.2 Die Nutzung vertraulicher Informationen erfolgt ausschließlich zur Vertragserfüllung.
10.3 Geheimhaltungspflichten gelten auch nach Vertragsbeendigung.
Vertragsstrafe
11.1 Bei Verstoß gegen Geheimhaltungspflichten oder Abwerbeverbot zahlt der Dienstleister eine Vertragsstrafe von 1.000,00 €.
11.2 Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.
Aufbewahrung und Herausgabe von Unterlagen
12.1 Der Dienstleister bewahrt alle erhaltenen oder erstellten Informationen und Unterlagen sorgfältig auf.
12.2 Nach Vertragsbeendigung sind alle Unterlagen und Daten an den Auftraggeber herauszugeben und zu löschen.
Datenschutz
13.1 Der Dienstleister schützt die Daten des Auftraggebers vor unbefugtem Zugriff.
13.2 Die DSGVO wird bei der Verarbeitung personenbezogener Daten beachtet.
Haftung
14.1 Die Haftung des Auftraggebers richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
14.2 Der Dienstleister haftet für Schäden nach den gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.
Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht
15.1 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte bestehen nur bei unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen.
Vertragsübertragung
16.1 Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag dürfen nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung der anderen Vertragspartei übertragen werden.
Mitteilungen
17.1 Schriftliche Mitteilungen sind an die im Vertrag angegebenen Anschriften der Vertragsparteien zu senden.
17.2 Änderungen der Anschriften sind unverzüglich mitzuteilen.
Keine Nebenabreden
18.1 Die Vertragsregelungen sind abschließend. Mündliche oder schriftliche Nebenabreden wurden nicht getroffen.
Schriftform
19.1 Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.
Geltendes Recht
20.1 Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das internationale Privatrecht ist ausgeschlossen.
Salvatorische Klausel
21.1 Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen unberührt. Eine wirksame Bestimmung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt, gilt als vereinbart.
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